B96

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit Schlüsselzahl 96 erteilt werden, für Fahrzeugkombination bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt.

- Mindestalter 18 Jahre / 17 Jahre beim begleiteten Fahren  

BE

Fahrzeugkombination die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger besteht, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.

- Mindestalter 18 Jahre / 17 Jahre beim begleiteten Fahren

B

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer. Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.

- Mindestalter 18 Jahre / 17 Jahre beim begleiteten Fahren
 - Einschluss der Klassen L und AM

BF17

Berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen (ausgenommen Krafträder) der Klasse B, in Deutschland und Österreich, NUR in Verbindung mit einer Begleitperson. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, mindestens 5 Jahre am Stück die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und darf max. 1 Punkt im Fahreignungsregister haben.

- Einschluss der Klassen L und AM.

A

Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.

- Mindestalter beträgt 24 Jahre beim Direkteinstieg
- 20 Jahre bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2 und Ablegung einer praktischen    Prüfung
- Einschluss der Klasse A2

A2

Krafträder bis 35 kW/48 PS Leistung, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

- Mindestalter beträgt 18 Jahre
- Aufstieg von A1 auf A2 nach 2 Jahren Vorbesitz A1 nach Ablegung einer praktischen Prüfung
- Einschluss der Klasse A1

A1

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW/15 PS, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht  0,1 kW/kg nicht übersteigt sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

- Mindestalter beträgt 16 Jahre
- Einschluss der Klasse AM

AM

Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 50 cm3, max. 45 km/h bbH bzw. 4 kW.

- Mindestalter beträgt 16 Jahre / bzw. 15 Jahre in Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

B 196
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden. Diese berechtigt zum Führen der Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW/15 PS, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht  0,1 kW/kg nicht übersteigt sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.


Voraussetzungen:
- mind. 25 Jahre alt + mind. 5 Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse B + Fahrerschulung in der Fahrschule

Fahrerschulung:
- 4 x 90 min. Theorie Klasse A
- 5 x 90 min. praktische Schulung (Mindestanforderung)

Besonderheit:
- keine Theorieprüfung / keine Praxisprüfung
- keine Aufstiegsmöglichkeit auf die Klasse A2
- Fahrten nur im Inland erlaubt

Unsere Ausbildungsklassen

B

BF17

BE

B96

A

A2

A1

AM

B 196

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